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Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

gemäß Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

§ 1 Vertragsparteien

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag wird geschlossen zwischen:

Auftraggeber (Verantwortlicher):
Die Arztpraxis/medizinische Einrichtung, die den Telefonassistenten-Service nutzt
(nachfolgend „Auftraggeber" genannt)

Auftragnehmer (Auftragsverarbeiter):
Dimitrios-Panagiotis Peslis
LSM Agents
Galvanistraße 12, 10587 Berlin
E-Mail: kontakt@lsm-agents.de
(nachfolgend „Auftragnehmer" genannt)

§ 2 Gegenstand und Dauer der Verarbeitung

2.1 Gegenstand

Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber einen KI-gestützten Telefonassistenten-Service zur strukturierten Anrufannahme bei besetzter Leitung. Der Service umfasst:

2.2 Dauer

Dieser Vertrag gilt für die Dauer der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien. Er beginnt mit der Inbetriebnahme des Services und endet mit Beendigung des Hauptvertrags.

§ 3 Art und Zweck der Verarbeitung

Die Verarbeitung dient ausschließlich folgenden Zwecken:

Keine medizinische Beratung oder Triage: Der Service dient ausschließlich der strukturierten Anrufannahme. Es erfolgt keine medizinische Beratung, Diagnose oder Triage.

§ 4 Art der personenbezogenen Daten

Folgende Kategorien personenbezogener Daten werden verarbeitet:

Keine Audioaufnahmen: Es werden keine Gesprächsaufnahmen gespeichert. Audiodaten werden ausschließlich in Echtzeit verarbeitet und sofort verworfen.

§ 5 Kategorien betroffener Personen

Betroffene Personen sind:

§ 6 Pflichten des Auftragnehmers

6.1 Weisungsgebundenheit

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers. Weisungen können schriftlich, elektronisch oder in Textform erteilt werden.

6.2 Vertraulichkeit und Schweigepflicht

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass alle mit der Datenverarbeitung befassten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

Besondere Schweigepflicht gemäß § 203 StGB: Der Auftragnehmer ist sich bewusst, dass der Auftraggeber als Arztpraxis der berufsrechtlichen Schweigepflicht nach § 203 StGB unterliegt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diese Schweigepflicht zu wahren und alle Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten. Eine gesonderte Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 203 Abs. 4 StGB wird auf Wunsch des Auftraggebers bereitgestellt.

6.3 Technische und organisatorische Maßnahmen

Der Auftragnehmer setzt die in Anlage 1 beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) um und gewährleistet deren Einhaltung während der gesamten Vertragslaufzeit.

6.4 Unterauftragsverarbeiter

Der Auftragnehmer setzt die in Anlage 2 aufgeführten Unterauftragsverarbeiter ein. Der Auftraggeber erteilt hiermit seine allgemeine Genehmigung zur Hinzuziehung dieser Unterauftragsverarbeiter. Bei Änderungen wird der Auftraggeber vorab informiert und hat ein Widerspruchsrecht binnen 14 Tagen.

6.5 Keine Nutzung für KI-Training

Der Auftragnehmer verpflichtet sich ausdrücklich:

6.6 Unterstützung des Auftraggebers

Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber:

§ 7 Datenlöschung und Rückgabe

7.1 Speicherdauer

Anrufdaten werden standardmäßig für 90 Tage gespeichert. Auf Weisung des Auftraggebers kann eine kürzere oder längere Aufbewahrungsfrist vereinbart werden.

7.2 Löschung bei Vertragsende

Nach Beendigung der Auftragsverarbeitung wird der Auftragnehmer:

§ 8 Meldung von Datenschutzverletzungen

Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme, über:

Die Meldung enthält mindestens:

§ 9 Kontrollrechte und Audits

Der Auftraggeber hat das Recht:

Der Auftragnehmer stellt alle erforderlichen Informationen zur Verfügung und ermöglicht Überprüfungen. Inspektionen sind mit angemessener Vorankündigung (14 Tage) durchzuführen.

§ 10 Haftung

Die Haftung richtet sich nach Art. 82 DSGVO. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch eine nicht den Vorgaben der DSGVO entsprechende Verarbeitung oder durch Handeln entgegen den Weisungen des Auftraggebers verursacht werden.

§ 11 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin.


Anlage 1: Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOMs)

1. Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

Zutrittskontrolle:

Zugangskontrolle:

Zugriffskontrolle:

2. Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

Weitergabekontrolle:

Eingabekontrolle:

3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO)


Anlage 2: Unterauftragsverarbeiter (Subprocessors)

Dienstleister Zweck Standort Garantien
Twilio Inc. Telefonie, SMS-Versand EU-Region (Irland) EU-Datenverarbeitung
Deepgram Inc. Speech-to-Text, Text-to-Speech EU-Endpunkt SCCs, keine Speicherung
Google LLC (Gemini) KI-Verarbeitung (nur Text) Frankfurt SCCs
Make.com (Celonis SE) Datenübermittlung an Dashboard EU (München) EU-Unternehmen
Google Sheets Praxis-Dashboard EU (Irland) EU-Datenverarbeitung

Hinweis: Alle US-amerikanischen Dienstleister verarbeiten Daten auf Basis von EU-Standardvertragsklauseln (SCCs) gemäß Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO.


Unterschriften

Dieser Vertrag wird durch Unterzeichnung beider Parteien wirksam.

Ort, Datum

Auftraggeber (Praxis/Einrichtung)

Ort, Datum

Auftragnehmer (LSM Agents)

Stand: 2026