gemäß Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag wird geschlossen zwischen:
Auftraggeber (Verantwortlicher):
Die Arztpraxis/medizinische Einrichtung, die den Telefonassistenten-Service nutzt
(nachfolgend „Auftraggeber" genannt)
Auftragnehmer (Auftragsverarbeiter):
Dimitrios-Panagiotis Peslis
LSM Agents
Galvanistraße 12, 10587 Berlin
E-Mail: kontakt@lsm-agents.de
(nachfolgend „Auftragnehmer" genannt)
Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber einen KI-gestützten Telefonassistenten-Service zur strukturierten Anrufannahme bei besetzter Leitung. Der Service umfasst:
Dieser Vertrag gilt für die Dauer der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien. Er beginnt mit der Inbetriebnahme des Services und endet mit Beendigung des Hauptvertrags.
Die Verarbeitung dient ausschließlich folgenden Zwecken:
Keine medizinische Beratung oder Triage: Der Service dient ausschließlich der strukturierten Anrufannahme. Es erfolgt keine medizinische Beratung, Diagnose oder Triage.
Folgende Kategorien personenbezogener Daten werden verarbeitet:
Keine Audioaufnahmen: Es werden keine Gesprächsaufnahmen gespeichert. Audiodaten werden ausschließlich in Echtzeit verarbeitet und sofort verworfen.
Betroffene Personen sind:
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers. Weisungen können schriftlich, elektronisch oder in Textform erteilt werden.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass alle mit der Datenverarbeitung befassten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
Besondere Schweigepflicht gemäß § 203 StGB: Der Auftragnehmer ist sich bewusst, dass der Auftraggeber als Arztpraxis der berufsrechtlichen Schweigepflicht nach § 203 StGB unterliegt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diese Schweigepflicht zu wahren und alle Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten. Eine gesonderte Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 203 Abs. 4 StGB wird auf Wunsch des Auftraggebers bereitgestellt.
Der Auftragnehmer setzt die in Anlage 1 beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) um und gewährleistet deren Einhaltung während der gesamten Vertragslaufzeit.
Der Auftragnehmer setzt die in Anlage 2 aufgeführten Unterauftragsverarbeiter ein. Der Auftraggeber erteilt hiermit seine allgemeine Genehmigung zur Hinzuziehung dieser Unterauftragsverarbeiter. Bei Änderungen wird der Auftraggeber vorab informiert und hat ein Widerspruchsrecht binnen 14 Tagen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich ausdrücklich:
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber:
Anrufdaten werden standardmäßig für 90 Tage gespeichert. Auf Weisung des Auftraggebers kann eine kürzere oder längere Aufbewahrungsfrist vereinbart werden.
Nach Beendigung der Auftragsverarbeitung wird der Auftragnehmer:
Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme, über:
Die Meldung enthält mindestens:
Der Auftraggeber hat das Recht:
Der Auftragnehmer stellt alle erforderlichen Informationen zur Verfügung und ermöglicht Überprüfungen. Inspektionen sind mit angemessener Vorankündigung (14 Tage) durchzuführen.
Die Haftung richtet sich nach Art. 82 DSGVO. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch eine nicht den Vorgaben der DSGVO entsprechende Verarbeitung oder durch Handeln entgegen den Weisungen des Auftraggebers verursacht werden.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin.
Zutrittskontrolle:
Zugangskontrolle:
Zugriffskontrolle:
Weitergabekontrolle:
Eingabekontrolle:
| Dienstleister | Zweck | Standort | Garantien |
|---|---|---|---|
| Twilio Inc. | Telefonie, SMS-Versand | EU-Region (Irland) | EU-Datenverarbeitung |
| Deepgram Inc. | Speech-to-Text, Text-to-Speech | EU-Endpunkt | SCCs, keine Speicherung |
| Google LLC (Gemini) | KI-Verarbeitung (nur Text) | Frankfurt | SCCs |
| Make.com (Celonis SE) | Datenübermittlung an Dashboard | EU (München) | EU-Unternehmen |
| Google Sheets | Praxis-Dashboard | EU (Irland) | EU-Datenverarbeitung |
Hinweis: Alle US-amerikanischen Dienstleister verarbeiten Daten auf Basis von EU-Standardvertragsklauseln (SCCs) gemäß Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO.
Dieser Vertrag wird durch Unterzeichnung beider Parteien wirksam.
Ort, Datum
Auftraggeber (Praxis/Einrichtung)
Ort, Datum
Auftragnehmer (LSM Agents)
Stand: 2026