LSM Agents
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: April 2026

Diese Fassung wartet noch auf juristische Schlussprüfung. Maßgeblich ist die deutsche Sprachfassung.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen LSM Agents (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von Dienst- und Werkleistungen im Bereich der digitalen Infrastruktur, einschließlich der Konzeption, Entwicklung und Wartung von Websites, KI-Voice-Agents, Headless-Commerce-Lösungen und EU-Compliance-Audits.

(2) Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Die Anwendung von § 13 BGB (Verbraucher) ist ausgeschlossen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Online-Konfigurator und Preisangaben

(1) Der auf lsm-agents.de/calculator bereitgestellte Konfigurator dient der unverbindlichen Orientierung über typische Projektgrößenordnungen. Die dort ausgegebenen Werte sind unverbindliche Kostenrichtwerte i.S.v. § 632 Abs. 3, § 650 BGB und stellen ausdrücklich kein verbindliches Vertragsangebot des Auftragnehmers gemäß § 145 BGB dar (invitatio ad offerendum).

(2) Eine Anfrage des Auftraggebers über das Konfiguratorformular gilt als Aufforderung an den Auftragnehmer, ein konkretes Angebot zu erstellen. Der Vertragsschluss erfolgt erst durch ein vom Auftragnehmer schriftlich (auch in Textform per E-Mail mit PDF-Angebot) übermitteltes Angebot und dessen ausdrückliche Annahme durch den Auftraggeber, oder durch eine Auftragsbestätigung des Auftragnehmers. Eine automatische Bestätigung des Eingangs der Anfrage stellt keine Annahme dar.

(3) Alle im Konfigurator angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und richten sich an Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

(4) Maßgeblich für die rechtliche Auslegung des Konfigurators und dieser AGB ist die deutsche Sprachfassung. Englisch- und griechischsprachige Übersetzungen dienen ausschließlich der Information.

(5) Sofern der formell vereinbarte Festpreis im Verlauf der Leistungserbringung um mehr als 15 % überschritten zu werden droht, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich gemäß § 650 Abs. 2 BGB informieren.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website lsm-agents.de stellt kein bindendes Angebot dar (invitatio ad offerendum).

(2) Der Auftraggeber gibt durch die Übermittlung des unterschriebenen Angebots oder einer auftragsbestätigenden Erklärung in Textform ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande.

§ 4 Leistungsumfang und Werkvertragsrecht

(1) Auf alle Leistungen finden die Vorschriften des Werkvertragsrechts (§§ 631 ff. BGB) Anwendung, sofern im Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist.

(2) Der Auftragnehmer schuldet die Erbringung des im jeweiligen Angebot konkretisierten Werks. Änderungs- und Erweiterungswünsche werden gesondert beauftragt und vergütet.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die im individuellen Angebot vereinbarte Vergütung ist als Festpreis zu zahlen. Standard-Zahlungsmodell: 50 % bei Vertragsschluss, 50 % bei Abnahme/Launch, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

(2) Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (derzeit 19 %).

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

§ 6 Mitwirkungspflichten

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien (Texte, Bilder, Logos) und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung zurückzuführen sind, verlängern die vereinbarten Fristen entsprechend.

§ 7 Nutzungsrechte

(1) Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung das räumlich und zeitlich unbeschränkte, ausschließliche Nutzungsrecht an den im Rahmen des Auftrags erstellten Werken für den vertraglich vereinbarten Zweck.

(2) Vom Auftragnehmer eingesetzte Standardsoftware, Frameworks, Open-Source-Komponenten sowie wiederverwendbare Bausteine (z.B. UI-Komponenten, Architektur-Patterns) bleiben Eigentum des Auftragnehmers und unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen.

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung des Auftragnehmers auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) begrenzt.

(3) Die Haftung für sonstige einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

(4) Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes sowie die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben unberührt.

§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Eine Vorlage findet sich unter /legal/avv.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Diese AGB-Fassung dient als Arbeitsgrundlage. Vor Verwendung im rechtsgeschäftlichen Verkehr ist eine Prüfung durch eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt IT-/Wettbewerbsrecht zwingend erforderlich.